Dieser Artikel wird regelmäßig mit den häufigsten Fragen und Antworten aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 30.08.2023
Dies ist das allgemeine FAQ zu den Endgeräten für Lehrerinnen und Lehrer (LuL).
Was passiert mit den Endgeräten, wenn ein/e LehrerIn die Schule
wechselt?
Laut Nutzungsvereinbarung §2 Ziffer 3 ist das Gerät bei Versetzung an die Schule zurück zugeben. Die Geräte sind somit schulbezogen und nicht an die Lehrkraft gebunden. Die Lehrkraft erhält an der neuen Schule ein neues Endgerät.
Können wir die Bestellung noch einmal ändern?
Nein, da die Geräte verbindlich durch ein aufwändiges
Ausschreibungsverfahren beschafft wurden.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen oder ein technisches Problem mit einem Endgerät habe?
Bei Fragen und Problemen nutzen sie vorrangig dieses FAQ. Falls ihre Fragen nicht beantwortet werden, wenden Sie sich abhängig vom Endgerät an service-ipad@mpz-leipzig.de oder an service-notebook@mpz-leipzig.de. Sie können nach Anmeldung auch ein Serviceticket direkt unter https://ticket.schulen-leipzig.de anlegen. Telefonisch steht Ihnen unsere Hotline 0341-149363-27 und -28 zur Verfügung.
Was passiert wenn mein Endgerät defekt ist oder gestohlen wurde?
Bitte füllen Sie das Schadensformular (Besondere Vorkommnisse an der IT von Schulen, Horten, schulischen Einrichtungen) online aus und bringen das mobile Endgerät im MPZ vorbei.
Wir bekommen zum neuen Schuljahr 2023/24 neue Lehrkräfte. Erhalten diese ebenfalls Endgeräte?
Derzeit befindet sich die Stadt Leipzig in Gesprächen mit dem
Staatsministerium für Kultus. Sobald es neue Einzelheiten zu den Verfahren
gibt, werden diese im FAQ veröffentlicht.
Wie wird die Überlassung der Geräte vertraglich geregelt?
Die Nutzung der
Endgeräte beschränkt sich gemäß § 3 Abs. 1 LehrerEndFöVO ausschließlich auf
schulische Zwecke sowie die Sicherstellung des digitalen Fernunterrichts. Die
Nutzungsvereinbarung regelt die konkreten Bedingungen und muss zwischen der
SchulträgerIn (d.h. der Stadt Leipzig, dem Amt für Schule bzw. i.V. der
SchulleiterIn) und der Lehrkraft abgeschlossen werden. Die Nutzungsvereinbarung
finden Sie HIER. Die Projektkoordinatorin DigitalPakt, Frau
Putzig, ist für weitere Fragen rund um die Nutzungsvereinbarung ansprechbar (sarah.putzig@leipzig.de,
Tel.: 0341 123 1351).
Kann oder soll ich als Schulleiter*in oder Vertreter*in die Nutzungsvereinbarung für die Endgeräte der LuL unterschreiben?
Ja, bitte. Als Schulleiter*in bzw. Vertreter*in sind Sie im Kopf der Vereinbarung für diesen Fall als Vertretung des Schulträgers aufgeführt, deshalb können und sollen Sie das Dokument in Vertretung unterschreiben.
Warum erhalten wir weniger Tablet-Halterungen und Stifte als wir iPads bestellt haben?
Die Beschaffung von optionalem Zubehör erfolgte aus Restmitteln
der LehrerEndFöVo. Eine 1:1 Ausstattung war aufgrund der limitierten Mittel
nicht möglich. Wir prüfen derzeit die Beschaffung weiterer Eingabestifte aus
Restmitteln.
Erhalten Referendare auch ein Endgerät?
Nein. Referendare wurden beim Förderprogramm nicht berücksichtigt.