Fragen zu den iPads

Dieser Artikel wird regelmäßig mit den häufigsten Fragen und Antworten aktualisiert.
Letzte Aktualisierung (BB): 10.02.2023.

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Wie kann sichergestellt werden, dass die iPad-Klassensätze zum Unterrichtsbeginn ausreichend aufgeladen sind, ohne die Ladekoffer ständig am Netz zu lassen? 

Das Amt für Schule hat sich für die Anschaffung von digitalen Zeitschaltuhren entschieden und stellt diese ab sofort zur Verfügung. Wir möchte Sie daher bitten, die Zeitschaltuhren zu den Öffnungszeiten im MPZ abzuholen.
Für den Ladevorgang sollten die iPads im Koffer im vorgesehenen Fach stecken, um sie via Schaltuhr laden zu können. Die Schaltuhr kann entweder gleich gestartet werden oder es kann eine Startzeit vorgegeben werden. Bei entladenen iPads sollte die max. Ladezeit vier Stunden betragen. Sind die Ladegeräte eingeschaltet, können die iPads via Jamf School ausgeschaltet werden. Nicht umgekehrt, da dann die iPads automatisch wieder eingeschaltet werden.


Warum erhalten wir weniger Tablet-Halterungen und Stifte als wir iPads bestellt haben?

Die Beschaffung von optionalem Zubehör erfolgte aus Restmitteln der LehrerEndFöVo. Eine 1:1 Ausstattung war aufgrund der limitierten Mittel nicht möglich. Wir prüfen derzeit die Beschaffung weiterer Eingabestifte aus Restmitteln.


Wer installiert die Apps auf den iPads der Lehrkräfte?

Bitte melden Sie sich bei ihrem jeweiligen iPad-Administrator der Schule. Er/Sie kann Ihnen verschiedene Apps über das Mobile Device Management (MDM) aufspielen. Außerdem können Sie Ihre persönliche Apple-ID mit dem Gerät verbinden und sich so Apps über den AppStore installieren. Achten Sie dabei aber darauf, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden und auch kein Support für selbst installiert Apps übernommen wird. Gerne beraten wir Sie zu Apps!


Können für die iPads für Schülerinnen und Schüler auch kostenpflichtige Apps beschafft werden und wie hoch ist das Guthaben für eine Schule?

Mit Beginn der Umsetzung des Digitalpaktes und der Beschaffung der mobilen Endgeräte (iPads) für Schülerinnen und Schüler an den Leipziger Schulen wurde festgelegt, dass für jedes iPad an der Schule, ein Guthaben im Apple Volume Purchase Program (VPP) von 10 € bereitgestellt wird. Dieses Guthaben gilt jährlich. Um die Übersicht zu bewahren und auch rechtzeitig neues Guthaben zu sichern, wurde für das Verfahren der Beschaffung kostenpflichtiger Apps festgelegt, dass diese über das Medienpädagogische Zentrum Leipzig, via Mail, zu beantragen sind. Im MPZ erfolgt die Beschaffung der kostenpflichtigen Apps und die Zuweisung an den jeweiligen
Schulstandort. Kostet eine App mehr als 10 €, können nicht für alle iPads im laufenden Jahr diese App beschafft werden. Hier gilt eine Einzelfallprüfung.

Wie können Apps für die iPads beschafft werden?
Der Prozess der Beschaffung von Apps mittels Apple School Manager und jamf wird in einem Videotutorial unter folgendem Link genauer erläutert.

Was sind Gerätegruppen und wie werden sie erstellt bzw. bearbeitet?
Der Prozess der Erstellung und Bearbeitung von Gerätegruppen wird in folgenden Videotutorials genauer erläutert:
>>> Erstellung Gerätegruppen
>>> Bearbeitung Gerätegruppen

Steht für die Leihgeräte (iPads) auch ein jährliches Budget zur Verfügung?
Ja, für die Leihgeräte (iPads) an die Lehrerinnen und Lehrer gilt die gleiche Festlegung, wie für die iPads für die SuS.

Können Lehrkräfte für die Leihgeräte (iPads) auch eigene (privat gekaufte) Apps installiert werden?
Ja. Hierzu muss die Lehrkraft eine AppleID erstellen. Mit dieser „privaten“ AppleID kann dieLehrkraft ein Guthaben anlegen, z. B. über die bekannten Apple iTunes Guthabenkarten, eine Kreditkarte, ein Paypal-Konto oder Handyrechnung. Die App ist somit Eigentum der Lehrkraft und darf auf das Leihgerät installiert werden. Diese Regelung gilt ausschließlich für die iPad-Leihgeräte. Wird das iPad zurückgegeben, werden alle installierten Daten und Apps gelöscht.